Dokumente und Belege, welche Sie dem Grundbuch mit der Anmeldung Ihres Geschäftes übermitteln, müssen die Voraussetzung für eine Langzeitarchvierung erfüllen, d.h. vorgängig im im PDF/A Format abgespeichert sein. Alle Dokumente, welche von Notariat+ für Ihre Notariatsgeschäfte automatisch erstellt werden, wie zum Beispiel die Grundbuchanmeldung oder die Kurzdeklaration werden im PDF/A-Format ausgegeben, um die langfristige Verfügbarkeit und Integrität der Dokumente zu gewährleisten. Nachfolgend die zur Zeit unterstützen Formate in Notariat+. - PDF/A-1a (gemäss ISO 19005-1:2005)
- PDF/A-1b (gemäss ISO 19005-1:2005)
- PDF/A-2 (gemäss ISO 19005-2:2011)
In Notariat+ signieren und versiegeln Sie PDF/A Dokumente einfach über den elektronischen Workflow. Image Added
A) Integrierter Signaturprozess in Notariat+ mittels der Lösung "we sign" PREVIEW: Diese Funktionalität ist voraussichtlich erst ab Herbst 2025 verfügbar. Wenden Sie sich für Fragen an unseren Support
Mit dem einfachen Signaturprozess von we sign (Signieren/Versiegeln) in Notariat+, lassen sich die Dokumente in den Signaturraum Ihres Mandanten laden und mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt, sofern die Anforderungen gemäss Art. 14 Abs. 2bis OR erfüllt sind. Gemäss Art. 10 Abs. 2 der Verordnung muss jeweils eine Zulassungsbestätigung aus dem Register der Urkundspersonen (UPReg) hinzugefügt werden. Wir verweisen diesbezüglich auf die Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV). Durch den Registereintrag (UPREG) und die dort hinterlegten Zertifikate wird Ihnen automatisch die Zulassungsbestätigung (der Funktionsnachweis) für Ihre Handlungen als registrierte Urkundspersonen beigefügt, sofern Sie die CheckBox Upreg im Signaturprozess aktiviert haben.
Die Voraussetzungen dazu sind: - Sie wurden von Ihrem Notariat+ Administrator in den Signaturraum Ihres Mandanten von we sign per Mail eingeladen.
- Sie benötigen dazu die SwissID App auf Ihrem Mobiltelefon. Dazu sind Sie aufgefordert eine einmalige Identitätsprüfung (Stufe 1 und 2) komplett online über die SwissID App oder bei Identifikationsstellen | SwissID durchzführen, welche für Sie kostenlos ist.
- Sie haben sich als Urkundsperson bei UPReg registriert
B) Ihre elektronischen Dokumente wurden ausserhalb von Notariat+ erstellt und allenfalls auch bereits signiert Stellen Sie vorgängig sicher, dass Dokumente, welche ausserhalb von Notariat+ im PDF Format generiert wurden, ein valides PDF/A-1a, PDF/A-1b oder PDF/A-2 unterstützen. Dies kann nur mit Hilfe eines guten Validators festgestellt werden. Die Koordinationsstelle für die dauerhafte Archivierung elektronischer Unterlagen (KOST, www.kost-ceco.ch) hat in einer Studie verschiedene Validatoren getestet. Falls Ihr hochgeladenes Dokument noch nicht über eine qualifizierte, elektronische Signatur und/ oder UPReg Zulassungbestätigung verfügt, können Sie diese Optionen im Signaturprozess aktivieren (siehe Print Screen unter Punkt A in diesem FAQ). Somit bestimmen Sie, welche Dokumente in Notariat+ noch mit einer eSignatur und/oder UPReg Zulassungsbestätigung zu versehen sind. Um sicherzustellen, dass alle Unterschriften auf dem hochgeladenen Dokument den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, kann der Validator des Bundes verwendet werden. Ein Dokument mit gültigen QES wird wie folgt dargestellt: Image Added
Das Upload-Limit von Dokumenten in Notariat+ beträgt 30 MB pro Dokument. |