Notariat+ kann auf unterschiedliche Arten genutzt werden. Insbesondere kann für die elektronische Signatur eine externe Lösung verwendet werden. Daher sind die Voraussetzungen nachfolgend je nach Nutzung gegliedert.
Urkundspersonen und Notariate benötigen für die Verwendung von Notariat+:
Die Voraussetzungen und der detaillierte Ablauf der Registrierung sind auf der Seite eGV+ - Erste Schritte mit Notariat+ dokumentiert.
Erwerb und Einführung durch den Kanton: Notariat+ kann für den eGV nur verwendet werden, wenn der jeweilige Kanton die Softwarelösung beschafft und eingeführt hat. Bei der Einführung werden die technischen Systeme miteinander verbunden sowie die fachlichen, kantonalen Prozesse werden auf die Verwendung der Softwarelösung abgestimmt.
Zulassung und Autorisierung der Urkundsperson durch den Kanton: Ist Notariat+ im Kanton eingeführt, so bedarf es für den Zugriff auf die Grundbuchdaten und die Teilnahme am eGV die Freischaltung der jeweiligen Urkundspersonen durch den Kanton. Dieser Prozess erfolgt gemäss den kantonalen Bestimmungen.
SwissID für qualifizierte elektronische Signaturen: Die in Notariat+ integrierte Signaturlösung basiert auf elektronischen Zertifikaten von SwissID. Falls Sie die elektronische Signatur direkt aus Notariat+ heraus auf die elektronischen Urkunden und Belege anbringen wollen, muss die Urkundsperson über eine qualifizierte SwissID (Authentifizierungsstufe für qualifizierte Signaturen) verfügen.
Registrierung in UPReg: Für die Anbringung der elektronischen Zulassungsbestätigung (Siegel) muss die Urkundsperson mit dem verwendeten SwissID-Zertifikat im UPReg registriert sein. In UPReg können mehrere Zertifikate hinterlegt werden. Wir verweisen an die entsprechende Dokumentation für die Registrierung und Hinterlegung der Zertifikate.
Sehen Sie dazu auch die Seite Documentation pour la signature intégrée du module Notariat+.